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Wer wird als ADMIN-C und Inhaber einer Domaine eingetragen?
Autor:: XP Services Team Reference Number: AA-00116 Ansichten:: 1284 Created: 2009-09-14 23:30 Last Updated: 2009-09-14 22:30 0 Bewertung/ 0 Wähler

Wir tragen bei allen über uns bestellten Domains den Kunden als Inhaber und Admin-C der jeweiligen Domain ein.
Als Tech-C und Zone-C werden, nach den Richtlinien, wir als Ansprechpartner geführt.

Unsere Reseller können wählen wer bei Kundendomains als Inhaber und Admin-C eingetragen wird, in der Regel wird das der jeweilige Endkunde sein, wir richten uns hier aber nach den Maßgaben des Resellers.
Als Tech-C und Zone-C wird der jeweilige Reseller eingetragen.
 
Bitte beachten Sie, dass laut den Denic Richtlinien der Admin-C einer .de Domain einen Deutschen Wohnsitz nachweisen können muss.
 
Sollte dieses nicht der Fall sein bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Treuhand Anschrift bei einem Anwalt, die Nutzung ist kostenpflichtig.
Auch bei einigen anderen TLDs besteht die Notwendigkeit eine Anschrift im jeweiligen Land zu besitzen (Lokale Präsenz).
Auch hier können wir Ihnen bei einigen eine Treuhand Adresse anbieten.
 
Auf Wunsch tragen wir natürlich als Admin-C auch einen vom Kunden benannten Treuhänder ein.

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