Ja, dürfen Sie, allerdings NUR unter Beachtung der geltenden Gesetze.
Hier insbesondere das Jugenschutzgesetz (im Anhang) sowie den
Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in
Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV -im
Anhang) -
!Für die Aktualität dieser Dokumente können
wir keine Haftung übernehmen, bitte informieren Sie sich ggf. bei den
Entsprechenden Behörden!
Sie müssen außerdem die erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen sie
sich aus den entsprechenden Gesetzen und Anforderungen ergeben.
Über diese Maßnahmen müssen Sie sich selbst informieren.
Gerne helfen wir Ihnen bei der technischen Umsetzung.
Sie benötigen desweiteren auch einen Jugendschutzbeauftragten.
Eine Anlaufstelle ist die fsm - Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia, dort finden Sie auch eine Übersicht über die zu beachtenden Gesetze
Verboten sind ALLE Inhalte die gegen geltendes Recht verstoßen!
Nicht Jungendfreier Kontent (FSK18 Inhalte)
muss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften so gesichert sein dass
Jugendliche keinen Zugriff auf diese Inhalte erhalten können!