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Darf ich erotische Inhalte auf meiner Webseite präsentieren?
Autor:: XP Services Team Reference Number: AA-00120 Ansichten:: 1243 Created: 2009-09-15 01:36 Last Updated: 2009-09-15 00:36 0 Bewertung/ 0 Wähler

Ja, dürfen Sie, allerdings NUR unter Beachtung der geltenden Gesetze.

Hier insbesondere das Jugenschutzgesetz (im Anhang) sowie den Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV -im Anhang) -

!Für die Aktualität dieser Dokumente können wir keine Haftung übernehmen, bitte informieren Sie sich ggf. bei den Entsprechenden Behörden!

Sie müssen außerdem die erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen sie sich aus den entsprechenden Gesetzen und Anforderungen ergeben.
Über diese Maßnahmen müssen Sie sich selbst informieren.
Gerne helfen wir Ihnen bei der technischen Umsetzung.

Sie benötigen desweiteren auch einen Jugendschutzbeauftragten.

Eine Anlaufstelle ist die fsm - Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia, dort finden Sie auch eine Übersicht über die zu beachtenden Gesetze

Verboten sind ALLE Inhalte die gegen geltendes Recht verstoßen!
 

Nicht Jungendfreier Kontent (FSK18 Inhalte) muss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften so gesichert sein dass Jugendliche keinen Zugriff auf diese Inhalte erhalten können! 


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Jugendmedienschutz-Staatsvertrag 65.5 Kb Download File
Jugenschutzgesetz 45.3 Kb Download File
Telemediengesetz 27.6 Kb Download File
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